Unsere Tätigkeit in diesem Bereich erstreckt sich auf alle Gebiete des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts übernehmen wir den Entwurf und die Gestaltung von Arbeitsverträgen und beraten im laufenden Arbeitsverhältnis hinsichtlich auftretender Rechtsfragen aller Art. Im Bereich des Dienstvertragsrechts geht es oftmals um die Frage, wie Anstellungsverträge für Geschäftsführer und Vorstände optimal ausgestaltet werden können.
Anläßlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen wir Kündigungsschutzprozesse oder verhandeln und entwerfen Aufhebungsvereinbarungen.
Im kollektiven Arbeitsrecht nehmen insbesondere Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes und anderer Mitbestimmungsgesetze in der täglichen Praxis einen wesentlichen Raum ein. Hier vertreten und beraten wir die Betriebspartner, also entweder den Arbeitgeber oder den jeweiligen Betriebsrat, gerichtlich und außergerichtlich.